AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag
(Stand: November 2023)

Waldgasthaus & Pension Christianental
Inh.: Daniel Ujvari | Christianental 43 | 38855 Wernigerode
(nachfolgend „Pension“ genannt)

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern (nachfolgend „Einheiten“) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Gaststätte und der Pension.
1.2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Pension und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung), der durch die Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung. Die Bestätigung der Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.2. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Einheiten sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Einheiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Einheiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension gegenüber Dritten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Einheiten, der Leistungen der Pension, Anzahl und Alter der Gäste oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Pension dem zustimmt. Ändert sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist die Pension berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen.
3.5. Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug, jedoch spätestens bei der Abreise zahlbar. Zugesandte Rechnungen der Pension sind bei Zugang ohne Abzug zahlbar.
3.6. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Pension bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Die Pension ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Pension aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.
3.9. Die Pension ist zur Optimierung der Auslastung berechtigt, den Gast in einem anderen Appartement der gleichen Kategorie unterzubringen. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Unterbringung in eines bestimmten Appartements.
3.10. Die Kurtaxe ist eine Einnahme der Stadt Wernigerode und dient der Unterhaltung, Erweiterung und Verbesserung touristischer Anlagen. Entstehung, Zahlungspflicht und Höhe der Kurtaxe regelt die jeweils geltende Kurtaxsatzung der Stadt Wernigerode. Die Erhebung der Kurtaxe erfolgt durch die Pension. Die Kurtaxe ist bei Anreise fällig. 
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1. Die Pension räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen.
4.2. Der Kunde ist berechtigt, bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang in der Pension. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
4.3. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung nach Überschreitung der Frist nach Ziffer 4.2 hat die Pension Anspruch auf angemessene Entschädigung.
4.4. Die Pension hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt im Falle eines Rücktritts des Gastes bis drei Tage vor Anreise 50 % des vertraglich vereinbarten Preises. Nach diesem Zeitpunkt liegt die Rücktrittspauschale bei 90 %, bei Nichtanreise bei 100 %.
4.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Einheit oder die gebuchten Leistungen, ohne dies der Pension rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
5. Rücktritt der Pension
5.1. Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.2 eingeräumt wurde, ist die Pension ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Einheiten vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.7 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Pension gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt; ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt.
5.4. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Einheiten, es sei denn, die Pension hat die Bereitstellung bestimmter Einheiten in Textform bestätigt.
6.2. Gebuchte Einheiten stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Gebuchte Einheiten sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, die gebuchte Einheit nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Einheiten der Pension spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verlängerte Nutzung ist vorher abzusprechen und durch die Pension zu bestätigen, andernfalls kann die Pension danach über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Einheiten bis 18 Uhr 50 % des jeweiligen Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr werden 100 % des Preises berechnet. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1. Die Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin haftet die Pension wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Weitere Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht nachfolgend geregelt, ausgeschlossen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
7.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3. Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Pension, es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.
7.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5. Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Wernigerode.
8.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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